Allgemeine Geschäftsbedingungen der Visionsports GbR
1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Visionsports GbR geschlossenen Verträge.
Die Buchung eines Kurses muss schriftlich erfolgen. Für Minderjährige muss die Buchung durch einen Erziehungsberechtigten schriftlich durchgeführt werden. Der Visionsports GbR entsteht erst eine
Leistungsverpflichtung, wenn das vereinbarte Leistungsentgelt fristgerecht auf dem vorgegebenen Konto eingegangen ist. Die Anmeldung gilt jeweils für den ausgeschriebenen Trainingszeitraum und
kann nicht vorzeitig abgebrochen werden. Bei vorzeitiger Beendigung ist der volle Kurspreis zu entrichten. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn Sie durch uns
schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit Visionsports GbR kommt nach Auftragserteilung durch unsere schriftliche Bestätigung zustande. Visionsports GbR ist in der Annahme eines Auftrages
frei.
2. Leistungsangebot
Die Angebote der Visionsports GbR sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt insbesondere für Angaben in Prospekten,
Anzeigen, Werbung und Anmeldeformularen in gedruckter und elektr. Form (z. B. auf der Webseite der Visionsports GbR). Das Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining.
Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften der Vereine und nach besonderer Absprache einzelne Mitglieder der Mannschaften. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit 2 bis 8
Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die Visionsports GbR teilt die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere der Spielstärke
ein. Dabei versuchen wir auf die Wünsche der Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens des Kunden nicht. Die
Visionsports GbR bemüht sich jedoch, Ihren Wünschen bezüglich eines bestimmten Trainers zu entsprechen.
3. Aufsicht bei Kindern
Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich bei der Visionsports GbR auf die Dauer des Trainings. Eine
Aufsichtspflicht vor oder nach dem Tennistraining kann von Visionsports GbR nicht übernommen werden. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen deshalb Sorge tragen, dass die Kinder pünktlich
zum Training gebracht und nach dem Training wieder pünktlich in Empfang genommen werden. Kinder müssen durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtige informiert werden, dass sie den Trainingsbereich
nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Es wird keine Haftung übernommen, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!
4. Ausschluss vom Training
Die Visionsports GbR behält sich vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn dieser trotz
Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leistet oder das Training stört. Dies gilt insbesondere für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass Ihr Kind in einem solchen Fall im
Trainingsbetrieb bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat die/der Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung des anteiligen Trainingsentgeltes.
5. Ausgefallene Stunden
Sofern vereinbarte Trainingstermine nicht eingehalten werden können, muss der Kunde, der Visionsports GbR unverzüglich,
spätestens aber 24 Stunden vor dem Termin, Bescheid geben. Andernfalls entfällt unsere Leistungsverpflichtung. Der Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Bei Absage einzelner
Teilnehmer im Gruppen- oder Mannschaftstraining, entfällt die Leistungsverpflichtung der Visionsports GbR, jedoch bleibt der Anspruch auf das Trainingsentgelt erhalten. Trainingstermine in der
Sommersaison welche wetterbedingt oder wegen Unbespielbarkeit des Platzes ausfallen, werden in die ausgeschriebenen Tennishallen verlegt. Der Hinweis, dass das Training in die Halle verlegt
wird ist unter www.visionsports.de unter News hinterlegt. Die Verlegung wird ca. ab 13.00 Uhr an dem jeweiligen Trainingstag festgesetzt. Der Kunde hat
sich diesbezüglich im Zweifelsfall beim Trainer zu informieren. Die Nutzung der Halle „Sommerpreis wird auf die Teilnehmer umgelegt bzw. vom Verein übernommen. Sofern eine Nachholstunde aus
terminlichen Gründen nicht möglich ist, entfällt die Leistungsverpflichtung der Visionsports GbR. In diesem Fall entfällt auch der Anspruch auf das Trainingsentgelt.
6. Haftung
Der Kunde haftet für alle Schäden, die er durch unsachgemäße Behandlung von Inventar, Bodenbelägen und Leihequipment verursacht. Eine
Haftung für eingebrachte Garderobe besteht ebenfalls nicht. Die Haftung der Visionsports GbR für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich bei Sachschäden auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit.
7. Mängelrügen und Gewährleistungen
Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind der Visionsports GbR spätestens am 2. auf den
Tag der Trainingsstunde schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Die Frist beginnt in dem Fall mit der Entdeckung
des Schadens. Nach Ablauf der Frist gilt die Leistung Visionsports GbR als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.
8. Inkasso
Die Preisliste gilt jeweils bis zum Erscheinen der neuen Preisliste. Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer
Einzeltrainingseinheit, bei Trainingsblöcken vor Beginn des Blocks, und bei Halbjahresanmeldungen am Tag des Kursbeginns fällig.
9. Datenschutz
Ihre persönlichen Daten werden bei der Visionsports GbR elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nicht. Nach
Beendigung des Trainings ist die Visionsports GbR befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
10. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht
berührt.
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